Ehe-
und Familienrecht
“Scheiden
tut weh!” dichtete Hoffmann von Fallersleben in seinem Spotgesang
auf den Winter
und meinte damit, daß man manchmal froh ist, jemanden nicht mehr
sehen zu müssen.
Um die persönlichen
und wirtschaftlichen Strapazen für die/den Betroffenen so gering
wie möglich
zu halten, liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei schon seit ihrer Gründung
im Bereich des Ehe-
und Familienrechts. Hierzu zählen unter anderem:
• Scheidungen
• Regelung der elterlichen Sorge
• Regelung des Umgangsrechts
• Regelung des Kindesunterhalts
• Verfahren über die Herausgabe des Kindes
• Regelung des Ehegattenunterhalts
• Versorgungsausgleich
• Regelung der Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat
und
• eheliches Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie schon im Vorfeld von Eheschließungen,
aber auch bei allen
streitigen Ehe- und Familiensachen vor Gericht.
Rechtsanwalt Helmut Schreiner ist auch Fachanwalt
für Familienrecht.
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oben]
Letztwillige
Verfügung
“Meinem
Sohn Ernst vermache ich mein Haus, meine Tochter Lisa soll mein Sparbuch
bei der
Volksbank erben” - es bedarf nicht vieler Worte, um die eigenen
Kinder ins Unglück zu stürzen
oder zumindest in jahrelange Erbstreitigkeiten zu verwickeln.
“Katastrophentestamente”
wie das vorstehende gehen dem juristisch nicht beratenen Laien
leider viel zu leicht und viel zu häufig von der Feder.
Das Testament,
welches eigentlich Klarheit über die Rechtsnachfolge schaffen soll,
wirft gleich
mehrere elementare Fragen auf:
• Wer
soll Erbe werden, Ernst oder Lisa oder gar beide in Miterbengemeinschaft?
Dem juristischen
Laien ist die Unterscheidung zwischen “vererben” und “vermachen”
nicht geläufig und er verwendet
die beiden Begriffe so gut wie immer synonym, obwohl sie in der Fachsprache
völlig unterschiedliche
Bedeutungen haben.
• Was soll mit dem restlichen Vermögen des Erblassers geschehen,
z.B. dem Pkw, der
Wohnungseinrichtung oder dem Bargeld im Sparstrumpf? Nachlässe bestehen
in der Regel aus
wesentlich mehr als zwei Gruppen von Wertgegenständen. Sie alle einzeln
aufzuzählen, ist
unmöglich. Das Erbrecht sieht daher die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände
wie in
obigem Beispiel gar nicht vor, sondern geht vom Grundsatz der “Universalsukzession”,
d.h. der
Gesamtrechtsnachfolge, aus. Auch dies ist dem juristischen Laien häufig
nicht bewußt.
Ein Gericht würde daher im Zweifel annehmen, daß Ernst und
Lisa als Miterben mit unterschiedlicher
Erbquote den gesamten Nachlaß gemeinsam erben sollten, wobei sich
die jeweilige Erbquote nach
dem Verhältnis der Werte von “Haus” und “Sparbuch”
zueinander bemißt!
• Was passiert, wenn Ernst und/oder Lisa vor dem Elternteil sterben?
Die Möglichkeit, daß eine
bedachte Person “vorverstirbt”, wie der Jurist sagt, sollte
bei der Testamentserrichtung
berücksichtigt werden.
Im Rahmen unserer erbrechtlichen Tätigkeit überprüfen und
und gestalten wir deshalb Ihre
Testamente, letztwilligen Verfügungen, Ehegattentestamente, Vermächtnisse,
Vorsorgevollmachten
oder Betreuungsverfügungen, merzen Fehler wie die oben beschriebenen
aus und gestalten
praxistaugliche Erbschaftsmodelle nach Ihren Vorstellungen.
Im Erbfall
unterstützen wir Sie bei der Erbauseinandersetzung und der Durchsetzung
Ihrer
Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche gegen den Rechtsnachfolger des
Erblassers und/oder der
Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter. Unsere Kanzlei veranstaltet
im Rahmen der
VHS-Vortragsreihe auch regelmäßig Vorträge zum Thema
• Betreuungsverfügung,
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit kompetenten Co-Referenten
aus den Fachbereichen Medizin und Betreuung.
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oben]
Schadensregulierung
Statistisch
ist jeder Bundesbürger alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall
verwickelt. Geschädigte
mit “einschlägiger Vorerfahrung” verleitet dies häufig
zu einem Regulierungsversuch “auf eigene
Faust”, insbesondere bei eindeutigem Alleinverschulden des Unfallgegners.
Den hauseigenen
Gutachter der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu akzeptieren
oder ein
Fahrzeug der eigenen Kfz-Klasse als Ersatzfahrzeug anzumieten sind nur
zwei von vielen häufig
erlebten Fehlern des selbstregulierenden Laien, die schnell “ins
Geld gehen” können, ohne daß
der Betroffene etwas davon merkt.
Gerade bei
eindeutigem Fremdverschulden ist ein Regulierungsversuch im Alleingang
ohne
anwaltschaftliche Hilfe besonders unklug, muß die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners
doch mit dem Schaden auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.
Wir helfen
Ihnen bei der Abwicklung von Kfz-Schäden und in den parallelen Straf-
und
Ordnungswidrigkeitsverfahren (Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung,
Akteneinsicht
in die polizeiliche Ermittlungsakte des Unfallgegners usw.). Im Rahmen
unserer Tätigkeit
• fertigen
wir auch Lichtbilder Ihres Unfallschadens
• ermitteln den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherer
• empfehlen wir Ihnen einen Gutachter
• besichtigen ggf. die Unfallstelle
• teilen Ihnen unsere vorläufige Einschätzung mit, ob
die Kosten eines Sachverständigen-
gutachtens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen
werden oder ob ein
schlichter Kostenvoranschlag genügt
• führen wir die Korrespondenz mit dem Gutachter und evtl.
anderen Drittbeteiligten (Abschleppunternehmen usw.)
• beziffern wir das Ihnen zustehende Schmerzensgeld, melden Ihren
Schaden bei der gegnerischen
Haftpflichtversicherung an und regulieren diesen vollständig.
In der weit überwiegenden Zahl unserer Fälle ist ein persönlicher
Besuch in unserer Kanzlei zur
Schadensregulierung nicht zwingend erforderlich, wenngleich hilfreich.
Wenden Sie sich bitte an unfallschadensregulierungen@rechtsanwaelte-schreiner-und-schreiner.de
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oben]
Mahnen
und Vollstrecken
Wußten
Sie, daß Schuldner auf anwaltliche Mahnung in ca. 30 Prozent der
Fälle Zahlung leisten,
während der Titulierung (Mahnbescheid oder Klage) durch den Anwalt
ca. 20 Prozent und auf die
erste Vollstreckungsmaßnahme immerhin noch 15 Prozent? In der Summe
ist die anwaltliche
Forderungsbeitreibung damit in ca. 2/3 der Fälle erfolgreich!
Ein durchschnittlicher Zwangsvollstreckungsverlauf beinhaltet Mahnbescheid,
Vollstreckungs-
bescheid und Vollstreckungsauftrag, ggf. mit Unpfändbarkeitsbescheinigung,
EV-Antrag, Haftbefehl,
Verhaftungsauftrag und PfÜB. Um die hierfür erforderliche Zeitspanne
für Sie auch bei mehreren
Schuldnern so kurz wie möglich zu halten, nimmt unsere Kanzlei am
automatisierten Mahnverfahren
des zentralen Mahngerichts Coburg teil. Dieses computergestützte,
weitgehend papierlose
Mahnverfahren schafft die nötigen Voraussetzungen für eine moderne
Titulierung unter Minimierung
von Zeit und Kosten. Durchschnittlich können so mindestens zwei Wochen
gespart werden.
In
der Summe ist die anwaltliche Forderungsbeitreibung in 2/3 der Fälle
erfolgreich!
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oben]
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