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Unfallschadensregulierung bundesweit



Statistisch ist jeder Bundesbürger alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt.

Geschädigte mit “einschlägiger Vorerfahrung” verleitet dies häufig zu einem Regulierungs-
versuch “auf eigene Faust”, insbesondere bei eindeutigem Alleinverschulden des Unfallgegners.

Den hauseigenen Gutachter der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu akzeptieren oder
ein Fahrzeug der eigenen Kfz-Klasse als Ersatzfahrzeug anzumieten sind nur zwei von vielen
häufig erlebten Fehlern des selbstregulierenden Laien, die schnell “ins Geld gehen” können,
ohne daß der Betroffene etwas davon merkt.

Gerade bei eindeutigem Fremdverschulden ist ein Regulierungsversuch im Alleingang ohne anwaltschaftliche Hilfe besonders unklug, muß die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
doch mit dem Schaden auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.

Die Rechtsanwälte Schreiner & Schreiner helfen Ihnen bundesweit bei der Abwicklung und
Regulierung von Kfz- und Unfallschäden und in den parallelen Straf- und Ordnungswidrigkeits-
verfahren (Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung, Akteneinsicht in die polizeiliche
Ermittlungsakte des Unfallgegners usw.).

Im Rahmen unserer Tätigkeit

- fertigen wir auch Lichtbilder Ihres Unfallschadens
- ermitteln den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherer
- empfehlen wir Ihnen einen Gutachter
- besichtigen ggf. die Unfallstelle
- teilen Ihnen unsere vorläufige Einschätzung mit, ob die Kosten eines Sachverständigen-
- gutachtens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden oder ob
- ein schlichter Kostenvoranschlag genügt
- führen wir die Korrespondenz mit dem Gutachter und evtl. anderen Drittbeteiligten
- (Abschleppunternehmen usw.)
- beziffern wir das Ihnen zustehende Schmerzensgeld, melden Ihren Schaden bei der
- gegnerischen Haftpflichtversicherung an und regulieren diesen vollständig.

In der weit überwiegenden Zahl unserer Fälle ist ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei
zur Schadensregulierung nicht zwingend erforderlich, wenngleich hilfreich.

Wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei oder per e-Mail an

sekretariat@rechtsanwaelte-schreiner-und-schreiner.de

 



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