Unfallschadensregulierung
bundesweit

Statistisch ist jeder Bundesbürger alle fünf Jahre
in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Geschädigte mit “einschlägiger Vorerfahrung” verleitet
dies häufig zu einem Regulierungs-
versuch “auf eigene Faust”, insbesondere bei eindeutigem Alleinverschulden
des Unfallgegners.
Den hauseigenen
Gutachter der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu akzeptieren
oder
ein Fahrzeug der eigenen Kfz-Klasse als Ersatzfahrzeug anzumieten sind
nur zwei von vielen
häufig erlebten Fehlern des selbstregulierenden Laien, die schnell
“ins Geld gehen” können,
ohne daß der Betroffene etwas davon merkt.
Gerade bei
eindeutigem Fremdverschulden ist ein Regulierungsversuch im Alleingang
ohne anwaltschaftliche Hilfe besonders unklug, muß die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners
doch mit dem Schaden auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.
Die Rechtsanwälte
Schreiner & Schreiner helfen Ihnen bundesweit bei der Abwicklung und
Regulierung von Kfz- und Unfallschäden und in den parallelen Straf-
und Ordnungswidrigkeits-
verfahren (Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung,
Akteneinsicht in die polizeiliche
Ermittlungsakte des Unfallgegners usw.).
Im Rahmen unserer Tätigkeit
- fertigen
wir auch Lichtbilder Ihres Unfallschadens
- ermitteln den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherer
- empfehlen wir Ihnen einen Gutachter
- besichtigen ggf. die Unfallstelle
- teilen Ihnen unsere vorläufige Einschätzung mit, ob die Kosten
eines Sachverständigen-
- gutachtens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung
übernommen werden oder ob
- ein schlichter Kostenvoranschlag genügt
- führen wir die Korrespondenz mit dem Gutachter und evtl. anderen
Drittbeteiligten
- (Abschleppunternehmen usw.)
- beziffern wir das Ihnen zustehende Schmerzensgeld, melden Ihren Schaden
bei der
- gegnerischen Haftpflichtversicherung an
und regulieren diesen vollständig.
In der weit überwiegenden Zahl unserer Fälle ist ein persönlicher
Besuch in unserer Kanzlei
zur Schadensregulierung nicht zwingend erforderlich, wenngleich hilfreich.
Wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei
oder per e-Mail an
sekretariat@rechtsanwaelte-schreiner-und-schreiner.de
|